Beschlussvorlage - VO/BV/20-060/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses VO/BV/20-017/2022 zur baurechtlichen Umnutzung der Gewerbeeinheit im Gewerbehof 1 in ein Eiscafé mit Verkaufsfläche.

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Sachverhalt

Nachdem die Mietvertragsverhandlungen zur Eröffnung eines Eiscafés mit Verkaufsfläche für gescheitert erklärt wurden, konnte ein neuer Mietinteressent für die Gewerbeeinheit gefunden werden. Das neue Nutzungskonzept bedingt keine Änderung der bestehenden baurechtlichen Nutzungsart. Der aufzuhebende Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2022 beinhaltete die Beantragung einer baurechtlichen Umnutzung, welche eine künftige Nutzung nur noch in der beantragten Nutzungsart zulassen würde.

 

Die Abstimmungen zu den Vertragsinhalten mit dem neuen Mietinteressenten endeten am 19.09.2022. Die Beratung zum Abschluss des Mietvertrages soll auf der Hauptausschusssitzung am 29.09.2022 erfolgen, die Unterzeichnung des Mietvertrages wäre somit am 30.09.2022 möglich, der Mietbeginn soll bereits zum 01.10.2022 vereinbart werden.

 

Der aufzuhebende Beschluss steht dem Abschluss des Mietvertrages entgegen. Aufgrund der geplanten Terminkette, welche ausdrücklich von dem Mieter gewünscht wird und drohenden negativen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde bei einem späteren Mietbeginn, wird die Dringlichkeit der Beschlussfassung durch die Verwaltung als gegeben angesehen und die vorliegende Form - als Tischvorlage - unterstützt. Die Ansetzung einer zusätzlichen Sitzung der Gemeindevertretung kann nicht vor dem geplanten Mietbeginn erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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