Beschlussvorlage - VO/LV/20-021/2022-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Alternative 1:Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gemäß Anlage 1.

Alternative 2: Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die zweite Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gemäß Anlage 2.

 

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Sachverhalt

Nach § 6 Abs. 2 Geschäftsordnung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (GO) sollen Sitzungen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden, sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheiten noch auf der Tagesordnung stehen.

Die letzten Sitzungen haben diesen zeitlichen Rahmen oftmals überschritten. Die Änderungen sollen einen ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf gewährleisten.

Insbesondere die Tagesordnungspunkte des § 6 Abs. 1 Nr. 1a) bis g) GO haben sehr viel Zeit in Anspruch genommen, so dass eine auskömmliche Auseinandersetzung mit den thematisch angemeldeten Tagesordnungspunkten nicht mehr stattfinden konnte.

Exemplarisch hat die dezidierte Diskussion über die Protokolle der vorangegangenen Sitzungen sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Dies soll durch die nun in der GO festgelegte Verfahrensweise beschleunigt werden, so dass es keiner Diskussion, sondern lediglich einer Abstimmung bedarf, da im Vorfeld über die beantragten Änderungen informiert wird.

Der Beschluss hierzu wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2022 auf Grund eines Änderungsantrages des Gemeindevertreters Dr. Hornickel vertagt.

Herr Dr. Hornickel beantragte folgende Änderungen:

1. § 13 Abs. 2 S. 2 wird nicht gestrichen, sondern wie folgt neu gefasst: "Darüber hinaus wird sie zugleich den Gemeindevertretern per E-Mail übersandt."

2. In § 13 Abs. 4 der zu beschließenden Neufassung werden in Satz 2 die Wörter "sieben Arbeitstage nach" durch "zwei Wochen nach Übersendung an die Gemeindevertreter" und nach dem Wort "schriftlich" werden ein Komma und die Wörter "durch E-Mail" eingefügt.

3. § 14 Abs. 4 wird gestrichen.

Eine entsprechende Vorlage zum Beschluss kann der Anlage 1 entnommen werden.

Durch die Verwaltung wird jedoch ein Beschluss der Anlage 2 empfohlen. Hierbei wurden die oben dargestellten Anregungen zum Teil aufgegriffen.

Keine Berücksichtigung findet allerdings die Übersendung der Niederschrift per E-Mail. Durch die Einführung des Ratsinformationssystems Allris ist der Abruf der Niederschriften über dieses System unproblematisch möglich. Ein Versand per E-Mail würde erneut einen gesteigerten und absolut unnötigen Aufwand bedeuten.

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Finanz. Auswirkung

keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

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Anlagen

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