Beschlussvorlage - VO/BV/70-029/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt

 

1. den Bebauungsplan Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte“ zu ändern.

 

2. Planänderungsziele sind Prüfung und ggf. Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Lambrechtshagen ist seit dem 04.06.2019 rechtskräftig.

Das Plangebiet wurde parzelliert und die Umsetzung der zulässigen Bebauung hat begonnen. Durch die bereits errichteten Anlagen auf den Flurstücken 4/5-4/10, 4/12 sowie 4/13 wird die im B-Plan festgesetzte GRZ von 0,3 nicht eingehalten. Damit ist ein städtebaulicher Missstand entstanden. Gemäß § 1 Abs.3 BauGB haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Es ist beabsichtigt, mit der Änderung des Bebauungsplans, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu ändern. Planungsziel ist die Beseitigung des entstandenen städtebaulichen Missstands unter Beibehaltung der ursprünglich geplanten Begrenzung der Verdichtung.

 

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Finanz. Auswirkung

Für das Planänderungsverfahren fallen Honorarkosten an. Die Leistungen sind über ein Vergabeverfahren auszuschreiben.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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