Beschlussvorlage - VO/BV/70-030/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen erlässt aufgrund der §§ 14 Abs.1 und 16 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S.4147) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) i.V.m. § 5 Abs 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S.467) für einen Teilbereich des in Änderung befindlichen rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 30 die in Anlage 1 dieses Beschlusses enthaltene Satzung über eine Veränderungssperre.

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Lambrechtshagen ist seit dem 04.06.2019 rechtskräftig.

Das Plangebiet wurde parzelliert und die Umsetzung der zulässigen Bebauung hat begonnen. Durch die bereits errichteten Anlagen auf den Flurstücken 4/5-4/10, 4/12 sowie 4/13 wird die im B-Plan festgesetzte GRZ von 0,3 nicht eingehalten. Damit ist ein städtebaulicher Missstand entstanden. Gemäß § 1 Abs.3 BauGB haben die Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Es ist beabsichtigt, mit der Änderung des Bebauungsplans, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu ändern. Planungsziel ist die Beseitigung des entstandenen städtebaulichen Missstands unter Beibehaltung der ursprünglich geplanten Begrenzung der Verdichtung.

Um die städtebaulichen Zielsetzungen und Vorstellungen umsetzen zu können und die notwendige Zeit für eine sachgerechte und abgewogene Planung zu gewinnen, wird über die innerhalb des Plangeltungsbereichs liegenden Flurstücke eine Veränderungssperre verhängt.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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