Beschlussvorlage - VO/LV/20-076/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG in der 7. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. Als Vertretung für die Leitende Verwaltungsbeamtin wird die Kämmerin des Amtes Warnow-West bevollmächtigt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG. Nach der Wiedervereinigung der ehemaligen DDR mit der BRD standen den Gemeinden unentgeltlich Anteile in Form von Aktien an privatisierten Bezirksenergiekombinaten zu. Von der Treuhandgesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer errechneten die Höhe der Aktienanteile jeder Gemeinde anhand der örtlichen Energieversorgungslagen.

 

Um die den einzelnen Gemeinden zustehenden Aktienanteile als kommunalen Pool zu übernehmen, zu halten und zu verwalten hat sich 1995 der kommunale Zweckverband gebildet.

 

2013 erfolgte auf Forderung der Bundesnetzagentur bei dem Unternehmen E.ON e.dis AG eine Trennung von Betrieb und Netzbetreibung.

 

Der Kommunale Anteilseignerverband Ostseeküste hat daraufhin seine Anteile an der E.DIS AG auf 6,477 % erhöht, die sich aber nur noch auf das Netz beziehen. Am Vertrieb ist der kommunale Anteilseignerverband nicht mehr beteiligt. Der Verband hat 245 Mitglieder.

 

Gemäß § 156 Abs.2 KV M-V wird die Gemeinde vom Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten. Nach § 7 der Verbandssatzung hat jedes Mitglied eine Stimme in der Verbandsversammlung. Amtsangehörige Gemeinden können sich durch den Leitenden Verwaltungsbeamten bzw. Amtsvorsteher des Amtes vertreten lassen.

 

Die jährlichen Dividenden, die der Kommunale Anteilseignerverband entsprechend seiner Aktienanteile am Unternehmen E.DIS AG erhält, hat er gemäß der Verbandssatzung nach den Aktienanteilen an seine Mitglieder auszukehren. Mit der Wahrnehmung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Zweckverbandes ist die Verwaltung des Städte- und Gemeindetages beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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