Beschlussvorlage - VO/AV/40-027/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

-außerplanmäßige Ausgabe Zinsbescheid Erweiterungsbau Kita Stäbelow

 

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Sachverhalt

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

 

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2022 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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