17.10.2023 - 8.4 8. Änd. F-Plan Aufstellungsbeschluss 5. Teilfläche

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es bestehen unterschiedliche Auffassungen zum Aufstellungsbeschluss. Einige Gemeindevertreter sprechen sich gegen eine Bebauung des Gutsparks aus. Es wird darauf hingewiesen, dass es lediglich um die Neubebauung der Barackenfläche geht und eine weitere Bebauung dort nicht vorgesehen ist.

Es wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und sich in den Ausschüssen nochmals dazu auszutauschen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Beschluss nur die Planung für einen F-Plan mit einer weiteren Teilfläche beschlossen werden soll, Details zur Bebauung können durch die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Der Beschluss dient als Grundlage, um überhaupt eine Planung in Auftrag zu geben.

Herr Prof. Methling fordert zur Abstimmung auf.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ergänzend zum Aufstellungsbeschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 26.04.2022 mit 4 Teilflächen die zusätzliche Aufnahme einer 5. Teilfläche.

Die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7. Änderung für die Teilfläche 5 beinhaltet folgendes Planungsziel:

 

Geltungsbereich 5: Südöstlich des Gutshauses Groß Stove ist der Abriss eines vorhandenen Altgebäudes und der Ersatzneubau eines Wohngebäudes an gleicher Stelle im Gutspark vorgesehen. Zur Erlangung von Baurecht ist die Fläche im Flächennutzungsplan - im Zusammenhang mit den bebauten Bereichen südöstlich der Straße Landgut - als gemischte Baufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO darzustellen. Bisher sind diese Bereiche als Parkanlage bzw. Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich der Teilfläche 5 innerhalb der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die o.g. Flächen entsprechend den Übersichtsplänen in der Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

4

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4710&TOLFDNR=39774&selfaction=print