27.10.2022 - 4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Im Ausschuss wurden die im B-Plan eingearbeiteten Festlegungen zum Lärmschutz, Grünausgleich und Niederschlagswasserversickerung beraten. Es wurde bezweifelt, dass die Festlegungen in den einzelnen Baufeldern Rechtskraft erlangen könnten.

 

In einem Beispiel führte Herr Ibendorf aus, wenn in dem B-Plangebiet ein Gewerbemischgebiet entsteht, würde es zu hohen Störungen in den frühen Morgenstunden durch den Anlieferverkehr im Lütten Weg und im Evershäger Weg kommen. Für den Verkehrslärm in den benannten Straßen würde die Gemeinde Aufgrund der Festsetzung im B-Plan zur Verantwortung gezogen werden können und es ist mit Klagen zu rechnen. Des Weiteren wurde die Errichtung einer Lärmschutzwand im B-Plangebiet kritisiert. Er vermutet, dass die Pflege und Unterhaltung des Bauwerks gegebenenfalls auf die Gemeinde zurückfallen könnte.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1.        Die zu den Planentwürfen vom 07.01.2022, 19.04.2022 und vom 13.07.2022 abgegeben Stellungnahmen werden gem. Anlage 1 berücksichtigt.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für den Nordabschnitt des Lütten Wegs in Lichtenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Planänderung wird gebilligt (Anlage 3). 

 

  1. Die Errichtung der Lärmschutzwand gem. Textfestsetzung 4.1 auf dem Flst. 57/9 ist durch städtebaulichen Vertrag abzusichern.

 

  1. Die Entscheidung zu Nr.1 ist den Einwändern mitzuteilen. Die Satzung über die 1. Änderung des den B-Plans Nr. 18 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen, sobald der Vertrag zu Nr. 3 wirksam ist.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

4

0

 

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Anlagen zur Vorlage