13.12.2022 - 7.3 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 29 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorschlag wird diskutiert. Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass große Mehrfamilienhäuser nicht dem dörflichen Charakter entsprechen. Deshalb wird der Beschluss geändert gefasst.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt

  1. Für das Wohngebiet Am Hopfenbruch in Groß Stove ist der Bebauungsplan Nr. 29 aufzustellen. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,55 ha und umfasst die Flurstücke 65/20-22 sowie 65/25 und 68/41 (teilw.) Flur 1, Gemarkung Groß Stove. Das Plangebiet wird begrenzt
     

im Südwesten

von der Straße Am Hopfenbruch und vorhandener Wohnbebauung

im Nordwesten

von vorhandener Wohnbebauung

im Nord- und Südosten

von Ackerfläche

(siehe Anlage zum Beschluss)

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Festsetzung eines reinen Wohngebiets gemäß § 3 BauNVO

-          Festsetzung der Erschließung von der Straße Am Hopfenbruch

 

  1. In Anwendung des § 13b BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.

 

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Übernahme aller Planungs- und Erschließungskosten regelt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage