Beschlussvorlage - VO/BV/60-044/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.000,00 EUR zu.

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Sachverhalt

Die Gemeinde erwarb mit dem Kaufvertrag UR 1556/2006 das in der Gemarkung Kritzmow, Flur 1 gelegenen Flurstück 81/10 von der BVVG. Der Kaufvertrag enthält eine Mehrerlösklausel. Im Jahr 2011 verkaufte die Gemeinde das Flurstück an einen Dritten. Bei diesem Verkauf erzielte die Gemeinde einen Mehrerlös von 163.801,83 EUR. Die BVVG forderte im Jahr 2017 die Auszahlung des Mehrerlösbetrages von der Gemeinde. Für diesen Anteil des Wertes des Flurstücks 81/10 beschied das Finanzamt jetzt die nachträgliche Zahlung der Grunderwerbssteuer. Der Betrag in Höhe von 5.733,00 EUR ist am 14.11.2022 zur Zahlung durch die Gemeinde fällig. Außerdem erteilte die Gemeinde einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen drei Aufträge zur Vornahme von Wertermittlungen für gemeindeeigenen Grundstücke. Die Gutachten dienen der Vorbereitung des Verkaufs dieser Flächen. Es ist von Kosten in Höhe von insgesamt ca. 7.000,00 EUR auszugehen. Eine Übergabe der Gutachten und die Rechnungslegung erfolgen im November. Im Haushalt 2022 steht im Produktsachkonto 11401 5625 ein Betrag von 1.922,06 EUR zur Verfügung. Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe von insgesamt ca. 12.000,00 EUR können die im Produktsachkonto 55201 0960 – Projekt 72 noch zur Verfügung stehenden Mittel (gesamt: 43.490,29 EUR) anteilig (12.000,00 EUR) in Anspruch genommen werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

13.922,06

1. folgende Einsparungen :                             -

zusätzliche Kosten:

12.000,00

im PSK 55201.0960 - 72 in Höhe von:

12.000,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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