Beschlussvorlage - VO/FV/20-120/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Alice Kleinbauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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16.05.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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01.06.2023
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Sachverhalt
In § 1 der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen wird der Steuergegenstand geregelt. Demnach werden gefährliche Hunde gesondert besteuert.
Durch die Neufassung der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 wird nicht mehr in § 2 Abs. 1 sondern in § 3 definiert, welche Hunde als gefährlich gelten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die gemeindliche Hundesteuersatzung entsprechend anzupassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104 kB
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