Beschlussvorlage - VO/BV/20-073/2022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Erwerb einer Fläche zur Realisierung des Bildungs- und Kulturcampus der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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06.07.2023
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Beschlussvorschlag
Alternative 1: Die Gemeindevertretung beschließt, Verhandlungen zum Erwerb einer Fläche zur Realisierung des Bildungs- und Kulturcampus Elmenhorst/Lichtenhagen mit einer Größe von 3,5ha weiterzuführen.
Alternative 2: Die Gemeindevertretung beschließt, Verhandlungen zum Erwerb einer Fläche zur Realisierung des Bildungs- und Kulturcampus Elmenhorst/Lichtenhagen mit einer Größe von 10,5ha weiterzuführen.
Sachverhalt
Information der Verwaltung zur Wiederbehandlung des Beschlusses:
Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen VO/BV/20-041/2022 vom 18.05.2022 unter Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu Stande gekommen ist. Durch die Leitende Verwaltungsbeamtin wurde in Folge dessen überprüft, ob weitere Beschlüsse betroffen sind. Es wurde festgestellt, dass der Beschluss VO/BV/20-073/2022 ebenfalls unter Verstoß eines Mitwirkungsverbotes gefasst wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 S. 1 KV M-V ist die Entscheidung damit unwirksam. Die Entscheidung ist unter Ausschluss des, dem Mitwirkungsverbot unterliegenden, Gemeindevertreters zu wiederholen.
Mit Beschluss Nr. : 81-15/21 wurde der Bürgermeister beauftragt Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer des Flurstückes 118, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen aufzunehmen.
Im Laufe der Verhandlungen, beantwortete die Eigentümerin die Anfrage der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen mit der Bitte um eine konzeptionelle Darstellung der Nutzung der angefragten Fläche (siehe Anlage 1).
Für die geplante Nutzung der Fläche des Bildungs- und Kulturcampus Elmenhorst/Lichtenhagen liegen 2 Konzepte mit unterschiedlichem Flächenbedarf von 3,5ha bzw. 10,5ha vor (siehe Anlage 2 und 3).
Ohne eine Aussage zum Flächennutzungskonzept, favorisiert durch die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, hat die Eigentümerin keine Entscheidungsgrundlage für weiterführende Verhandlungen.
Finanz. Auswirkung
keine
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
