Beschlussvorlage - VO/BV/20-162/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.

Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) - Anlage 2. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gebilligt - Anlage 3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.

Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die sich geäußert haben, sind die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- zu übersenden.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 19.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- beschlossen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Mit Datum vom 18.03.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung um eine Stellungnahme gebeten. Die Hinweise wurden in den Entwurf eingearbeitet.

 

Der von der Gemeindevertretung gebilligte Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 02.12.2020 öffentlich ausgelegen.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind mit Schreiben vom 11.11.2020 um Stellungnahme zu Planentwurf und Begründung gebeten worden.

 

Die Gemeindevertretung hat am 18.03.2021 auf einer Dringlichkeitssitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat im Anschluss die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt.

 

In der Suche nach einer Konfliktlösung wurde der Petitionsausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern angerufen. In der Stellungnahme des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern vom 21.06.2021 zur Petition wird klargestellt, dass die Erschließung von Baugrundstücken gemäß § 123 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Aufgabe der Gemeinde ist, die eine, den privaten Eigentümer belastende Bauleitplanung zu rechtfertigen vermag (OVG NRW, Urteil vom 13.09.2007, Az: 7 D 96/06.NE). In der Stellungnahme wird der Gemeinde dringend empfohlen, das Verfahren weiterzuführen, auch wenn Entschädigungsansprüche nicht auszuschließen sind.

 

Nach der im November 2020 erfolgten Auslegung des Entwurfs wurden Änderungen vorgenommen, die eine erneute Auslegung erforderlich machten. Die erneute Auslegung fand in der Zeit vom 28.06.2023 bis zum 28.07.2023 statt.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Äußerungen der Öffentlichkeit aus beiden Auslegungszeiten geprüft und abgewogen.

 

In der vorliegenden Fassung soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr.6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- beschlossen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Mit ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die Satzung über Bebauungsplan Nr.6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- in Kraft treten.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

 

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Anlagen

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