Beschlussvorlage - VO/OS/60-140/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt:

 

Gemeindewehrführer:  erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 290,00 Euro

sein 1. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro

sein 2. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro

 

jeder Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 200,00 Euro

Sein Stellvertreter : erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 100,00 Euro

 

Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben, je Ortswehr einzeln besetzt, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendfeuerwehrwart:  125,00 Euro

sein Stellvertreter       62,50 Euro

Gerätewart   100,00 Euro

sein Stellvertreter     50,00 Euro

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben sowie die Personen mit besonderen Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz regelt.

Seit dem 11.12.2023 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1). Diese wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2023 veröffentlicht.

 

Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Kritzmow für den

Gemeindewehrführer:   290,00 Euro und

seine 1. Stellvertretung:     145,00 Euro

seine 2. Stellvertretung 145,00 Euro

 

Ortswehrführer Kritzmow 200,00 Euro

seine Stellvertretung   100,00 Euro

Ortswehrführung Schwaß 200,00 Euro

seine Stellvertretung   100,00 Euro

 

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung rückwirkend zum 01.01.2024 bestimmt.

 

Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Die maximale Aufwandsentschädigung für die Personen mit besonderen Aufgaben beträgt somit für den

Jugendwart    125,00 Euro und

seine Stellvertretung    62,50 Euro

Gerätewart Kritzmow  100,00 Euro und

seine Stellvertretung     50,00 Euro

Gerätewart Schwaß  100,00 Euro

Seine Stellvertretung    50,00 Euro

 

Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden, da diese Positionen durch Neuwahlen und Niederlegung der Ämter neu besetzt werden können.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine, da die Ansätze bereits im Haushalt 2024 geplant worden sind.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...