Beschlussvorlage - VO/OS/60-140/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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30.01.2024
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20.02.2024
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Beschlussvorschlag
Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt:
Gemeindewehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 290,00 Euro
sein 1. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro
sein 2. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro
jeder Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 200,00 Euro
Sein Stellvertreter : erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 100,00 Euro
Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben, je Ortswehr einzeln besetzt, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro
sein Stellvertreter 62,50 Euro
Gerätewart 100,00 Euro
sein Stellvertreter 50,00 Euro
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben sowie die Personen mit besonderen Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz regelt.
Seit dem 11.12.2023 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1). Diese wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2023 veröffentlicht.
Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Kritzmow für den
Gemeindewehrführer: 290,00 Euro und
seine 1. Stellvertretung: 145,00 Euro
seine 2. Stellvertretung 145,00 Euro
Ortswehrführer Kritzmow 200,00 Euro
seine Stellvertretung 100,00 Euro
Ortswehrführung Schwaß 200,00 Euro
seine Stellvertretung 100,00 Euro
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung rückwirkend zum 01.01.2024 bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Die maximale Aufwandsentschädigung für die Personen mit besonderen Aufgaben beträgt somit für den
Jugendwart 125,00 Euro und
seine Stellvertretung 62,50 Euro
Gerätewart Kritzmow 100,00 Euro und
seine Stellvertretung 50,00 Euro
Gerätewart Schwaß 100,00 Euro
Seine Stellvertretung 50,00 Euro
Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden, da diese Positionen durch Neuwahlen und Niederlegung der Ämter neu besetzt werden können.
Finanz. Auswirkung
Keine, da die Ansätze bereits im Haushalt 2024 geplant worden sind.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232 kB
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