Beschlussvorlage - VO/OS/60-140/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt:

 

Gemeindewehrführer:  erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 290,00 Euro

sein 1. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro

sein 2. Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 145,00 Euro

 

jeder Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 200,00 Euro

Sein Stellvertreter : erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 100,00 Euro

 

Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben, je Ortswehr einzeln besetzt, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendfeuerwehrwart:  125,00 Euro

sein Stellvertreter       62,50 Euro

Gerätewart   100,00 Euro

sein Stellvertreter     50,00 Euro

 

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Anlagen

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