Informationsvorlage - IV/BV/20-200/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 29.02.2024 wurde die Frage aufgeworfen, in welchen Bebauungsplangebieten die Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist.

Es wurde eine Übersicht gefertigt, aus welcher hervorgeht, in welchen Bebauungsplangebieten eine Vermietung von Ferienwohnungen zulässig ist, weil entweder der Bebauungsplan dies zulässt (siehe B-Plan Nr. 10) oder die Nutzung nicht explizit als unzulässig erklärt wurde.

Die Übersicht wurde als Anlage beigefügt..

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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