Informationsvorlage - IV/LV/60-147/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Alle Gemeinden des Amtes Warnow-West erhoben Widerspruch gegen die Kreisumlagebescheide des Landkreises Rostock für das Jahr 2023. Herr Prof. Dr. Dombert wurde mit der rechtlichen Vertretung hierzu betraut.

 

Nunmehr erhielt das Amt die folgende Kurzstellungnahme:

 

„Ich habe die mir überlassenen Verwaltungsvorgänge des Landkreises ausgewertet. Im Ergebnis komme ich zu der Empfehlung, dass die Gemeinden des Amtes die jeweiligen Kreisumlagebescheide gerichtlich angreifen sollten. Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Handhabung des Landkreises unter mehreren Gesichtspunkten rechtswidrig ist. Im Falle der amtsangehörigen Gemeinden kommt hinzu, dass ich nach Auswertung der Akten nicht feststellen kann, dass dem Kreistag überhaupt die Stellungnahmen der Gemeinden Ihres Amtes vorgelegen haben; es wäre jedenfalls erforderlich gewesen, dass dem Kreistag die Stellungnahmen jedenfalls in geraffter Form vorgelegen haben. Dies ist nur einer von mehreren Kritikpunkten: Alles Weitere habe ich im beigefügten Schriftsatz dargelegt. Ich füge diesen Entwurf zu Ihrer Prüfung bei. Dem Landkreis habe ich mitgeteilt, dass ich meine Bearbeitung abgeschlossen und Ihnen mein Votum vorgelegt habe – ohne bereits zu sagen, wie dieses Votum ausfällt.“

 

Die ausführliche Widerspruchsbegründung im Entwurf kann der Anlage entnommen werden.

 

Die Verwaltung wird im Amtsausschuss am 18.04.2024 die Fortführung des Verfahrens empfehlen und zur abschließenden Entscheidung vorlegen. Das Verfahren wird durch das Amt für alle Gemeinden geführt. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, deren Klärung im Interesse aller Gemeinden liegt, ist dieses auch zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes des Amtes.

 

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