Beschlussvorlage - VO/BV/30-167/2025-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Papendorf über den Bebauungsplan
Nr. 23 „An der Beke“ -Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Florian Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Papendorf
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Entscheidung
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18.03.2025
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ und den Entwurf der Begründung dazu gemäß Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 vom 16.05.2024 wurde vom 09.08.2024 bis zum 09.09.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Das Amt für Raumordnung und die Stadt Rostock stimmen der Planung zu.
Änderungen im vorliegenden Entwurf betreffen die Aktualisierung der Waldabstands- bzw. Waldumwandlungsflächen, der Grünflächen, der Erschließungsplanung, des Umweltberichts und des Artenschutzfachbeitrages. Ein Schallgutachten wurde erstellt, besondere Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Mit dem Entwurf sind die Öffentlichkeit und die TÖB erneut zu beteiligen.
Hinweis der Verwaltung:
Es sollte eine ausreichende Zuwegung zum öffentlichen Grundstück (Spielplatz) für Unterhaltungs- und bauliche Maßnahmen berücksichtigt werden. Derzeit ist geplant das Grundstück von privaten Flächen zu umgeben bzw. wäre das Grundstück nur über einen kombinierten Fuß- und Radweg und einer Fußgängerbrücke zu erreichen. Für die entsprechend benötigte Technik sind diese Wege nicht geeignet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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12 MB
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