Beschlussvorlage - VO/OS/20-301/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Weiternutzung der vormals vermieteten Räumlichkeiten angelagert am Feuerwehrgerätehaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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05.06.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen beschließt, dass die ehemals vermieteten Geschäftsräume (Blumenfachgeschäft) für die Freiwillige Feuerwehr genutzt werden können und ein Umbau für Stellflächen und Lagerung von Einsatzgerätschaften von der Gemeindevertretung befürwortet wird.
Sachverhalt
Die in den letzten Jahren durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord, die Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock und die DEKRA im Wege der Gefährdungsbeurteilung vorgenommenen Begehungen haben vielerlei Mängel und Gefährdungspotential am und ums Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen aufgezeigt, welche durch die Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen abzustellen sind.
Hier fehlen derzeit beispielhaft die Räume für die schwarz / weiß-Trennung in den Umkleideräumen der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Diese sind wichtig um eine Kontaminierung der privaten Kleidung mit kontaminierter Einsatzkleidung vermeiden zu können und somit Folgeerkrankungen wie Feuerkrebs und anderes vermeiden zu können.
Des Weiteren fehlen Lagermöglichkeiten wie zum Beispiel die Lagerung von einem 2. Satz von persönlicher Schutzausrüstung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die bereits in der seinerzeit beschlossenen Brandschutzbedarfsplanung als dringend notwendig aufgeführt worden ist.
Die Lagerung von Fahrzeugen und Gegenständen in der Kalthalle, welche gemeinschaftlich mit dem Bauhof der Gemeinde genutzt wird führt auf Dauer leider dazu, dass Schäden an den Fahrzeugen und gelagerten Materialien zu verzeichnen sind, was zu einem finanziellen Schaden führt.
Des Weiteren sind die Gerätschaften dadurch nicht einsatzbereit, wie es eigentlich für den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung möglich sein müsste um den gesetzlichen Vorgaben gem. § 2 BrSchG M-V gerecht werden zu können.
Auch die Entwicklung hinsichtlich des Wachstums der Freiwilligen Feuerwehr bezüglich der Aufstellmöglichkeiten für Spinde und die Nutzung von Umkleiden kann mit den derzeitigen Möglichkeiten nicht vorangetrieben werden.
Die derzeit der Feuerwehr zugewiesenen Stellflächen für eintreffende Einsatzkräfte reichen nicht aus und werden leider oft durch nicht berechtigte Personen zum Abstellen der Kraftfahrzeuge genutzt.
Die gemachten Punkte werden mit den anliegenden Auszügen aus der Gefährdungsbeurteilung glaubhaft gemacht.
Wir bitte um Entscheidung, ob die vormals als Blumenfachgeschäft vermieteten Räumlichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr genutzt werden können und ein Umbau für Stellflächen und Lagerung von Einsatzgerätschaften von der Gemeindevertretung befürwortet wird.
Des Weiteren wären so auch die Stellflächen neben den Geschäftsräumen für die Freiwillige Feuerwehr zukünftig nutzbar.
Finanz. Auswirkung
Derzeit keine Kosten, Planungskosten für den Umbau sind bei einer Zustimmung mit in die Haushaltsplanung für 2026 zu nehmen.
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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22 kB
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4
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(wie Dokument)
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248,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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102,8 kB
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