Beschlussvorlage - VO/AV/20-308/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen:

 

  1. Erfassung und Bestimmung der Sachschäden, sofortige Klärung von Haftungsfragen und Prüfung einer Versicherung von Graffitischäden ab dem Haushaltsjahr 2026
     
  2. Veranlassung einer professionellen Reinigung und Aufbringen eines Graffitischutzes an geeigneten Fassaden ab dem Haushaltsjahr 2026
     
  3. sofortiges Führen von konstruktiven Gesprächen mit Jugendlichen der beiden Dörfer und mit Vereinen, insbesondere den Fußballvereinen, unter Einbeziehung des Sozialausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus
     
  4. sofortiger Erfahrungsaustausch auf Amtsebene und mit der Hansestadt Rostock sowie der Polizei zur Problemlösung
     
  5. Gewinnung von professionellen Künstlern und Künstlerinnen für die koordinierte Gestaltung ausgewählter Fassaden, technischen Einrichtungen und Gegenständen sowie Beratung anderer Eigentümer ab dem Haushaltsjahr 2026
    Eine neue Gestaltung soll dem Grundsatz folgen, die Kreationen der Nutzung und der Umgebung anzupassen. Insbesondere sind die Gestaltungen im Denkmalbereich von Lichtenhagen und im Landschaftsschutzgebiet in Elmenhorst zu beachten und mit der Denkmalbehörde bzw. dem Umweltamt abzustimmen.

 

  1. Der für Ordnung und Sicherheit zuständige Bauausschuss ist aufgefordert, die Gemeinde und betroffene Eigentümer ab sofort laufend zu informieren.
    Ziele der Maßnahmen sind die dauerhafte Verhinderung von Graffitischmierereien und Graffiti einerseits als eine Kunstform im urbanen Raum (Street Art) und andererseits als eine Methode der kulturellen Bildung zu verstehen.

 

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Sachverhalt

 

In zunehmendem Maße wird die Gemeinde mit Graffitischmierereien überzogen, derzeit überwiegend mit einem Bezug zum „FC Hansa Rostock“. Auch sieht das Umfeld gemeindeeigener Bauten und Einrichtungen teilweise nicht gut aus, es bestehen Sicherheitsbedenken (siehe Fotodokumentation).

 

Graffiti-Schäden können sowohl ästhetische als auch materielle Schäden an Gebäuden und Einrichtungen verursachen. Die Entfernung von Graffiti ist teuer, aufwendig und kann zur Schädigung des Untergrundes führen. Von einem entsprechend hohen Sachschaden ist demnach auszugehen. Die Beseitigung von Baumängeln ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit, den Wert und die Sicherheit des Gebäudes und deren Nutzer zu gewährleisten.

 

Zusätzlich zu den direkten Kosten entsteht ein negativer Eindruck auf Einwohner und Touristen, somit ein Imageschaden für unsere Gemeinde, die ein eingetragener Tourismusort mit einem Denkmalbereich und einem Landschaftsschutzgebiet ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, entsprechend den festgelegten Maßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2026

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Anlagen

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