Beschlussvorlage - VO/OS/50-102/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung/en (Leistungsvereinbarung) abschließen. Hiermit werden Inhalt, Umfang und Qualität sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

 

Auf dieser Grundlage wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e.V. als Träger der Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ in Pölchow auf deren Antrag hin eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung durchgeführt.

 

Dieses war erforderlich, da das Institut Lernen und Leben e.V die Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen anpasst und die Entwicklung der bestehenden oder anstehenden Sach- und Investitionskosten Berücksichtigung finden soll.

 

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom Einrichtungsträger vorgelegten Unterlagen geprüft.

 

Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Es wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.01.2025.

 

Im Ergebnis dieser Verhandlung, entstehen der Gemeinde Pölchow höhere Kosten. Gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 KiföG M-V beläuft sich der Gemeindeanteil pro Kind auf 31,49 % der leistungsbezogenen Entgelte.

 

Für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ in Pölchow ergeben sich nach der Verhandlung folgende leistungsbezogenen Entgelte:

 

 

Krippe

Kindergarten

Hort

 

Entgelt

Gemeinde-anteil

Entgelt

Gemeinde-anteil

Entgelt

Gemeinde-anteil

ganztags

1.669,09 €

525,60 €

903,85 €

284,62 €

0,00 €

0,00 €

Teilzeit

1.001,45 €

315,36 €

542,31 €

170,77 €

0,00 €

0,00 €

halbtags

667,64 €

210,24 €

361,54 €

113,85 €

 

 

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 für die Kita „Sonnenkäfer“ in Pölchow zu entscheiden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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