Beschlussvorlage - VO/OS/30-195/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.04.2025 für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Papendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Skadi Smigielski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Papendorf
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Entscheidung
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21.10.2025
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Papendorf
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Vorberatung
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29.09.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung/en (Leistungsvereinbarung) abschließen. Hiermit werden Inhalt, Umfang und Qualität sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Auf dieser Grundlage wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der WaLe Service und Fürsorge gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Warnowkinder“ in Papendorf auf deren Antrag hin ab dem 31.07.2024 eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung durchgeführt.
Dieses war erforderlich, da die WaLe Service und Fürsorge gGmbH die Personalkosten für die Erzieherinnen und Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen anpasst und die Entwicklung der bestehenden oder anstehenden Sach- und Investitionskosten Berücksichtigung finden soll.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom Einrichtungsträger vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Es wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.04.2025.
Im Ergebnis dieser Verhandlung, entstehen der Gemeinde Papendorf höhere Kosten. Gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 KiföG M-V beläuft sich der Gemeindeanteil pro Kind 31,49 % der leistungsbezogenen Entgelte.
Für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Warnowkinder“ in Papendorf ergeben sich nach der Verhandlung folgende leistungsbezogenen Entgelte:
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Krippe |
Kindergarten |
Hort |
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Entgelt |
Gemeinde-anteil |
Entgelt |
Gemeinde-anteil |
Entgelt |
Gemeinde-anteil |
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ganztags |
1.473,92 € |
464,14 € |
755,55 € |
237,92 € |
403,59 € |
127,09 € |
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Teilzeit |
884,35 € |
278,48 € |
453,33 € |
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242,15 € |
76,25 € |
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halbtags |
589,57 € |
185,66 € |
302,22 € |
95,17 € |
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Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2026 für die Kita „Warnowkinder“ in Papendorf zu entscheiden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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411,1 kB
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2
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öffentlich
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5,3 MB
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