Informationsvorlage - IV/BV/20-113/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Ablauf des 03.02.2023 rechtswirksam.

Mit der künftigen 2. Änderung plant die Gemeinde weitere Änderungen und Ergänzungen von städtebaulichen Entwicklungen auf dem Gebiet beider Ortsteile.

Inzwischen liegen der Gemeinde bereits mehrere Anträge vor (s. Anlagen), in denen um Änderung von bestehenden Nutzungsarten gebeten wird. Die Gemeinde wird gebeten in ihren Fachausschüssen über die vorliegenden Anträge zu beraten und eine eigene Aufgabenstellung einschließlich Planungsumfang zu formulieren. Anschließend kann auf dieser Grundlage durch die Bauverwaltung ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren für städtebauliche Planungsleistungen durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

15.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

51100.56255006

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

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Anlagen

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