Beschlussvorlage - VO/BV/20-041/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erweitert ihren Beschluss vom 04.11.2021 über den Standort des geplanten Schulcampus dahingehend, dass die dafür vorgesehene Fläche an der K10 gegenüber den Mühlen nicht auf 3 ha begrenzt wird.
  2. Der Auftrag des mit der Planung der Schule, des Hortes und der Kindertagesstätte beauftragten Planungsbüros wird rückwirkend davon befreit, sich an Grenzen zu halten, die sich aus der bisherigen Flächenvorgabe von 3 ha ergeben. Ziel ist zu ermöglichen, dass ein Campus vorgestellt und gebaut werden kann, der den Vorgaben des Landes für moderne Schul-, Hort- und Kita-Gebäude entspricht und darüber hinaus Einrichtungen für Kultur- und Sportveranstaltungen ermöglicht.
  3. Die Schule wird aufgefordert, innerhalb zwei Wochen ein Schulkonzept für eine Grundschule mit angeschlossener Orientierungsstufe vorzulegen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hatte auf ihrer Sitzung am 4. Nov. 2021 die Planungsfläche zunächst auf 3 ha begrenzt, weil sie dabei ausschließlich eine Grundschule mit Hort im Blick hatte. Diese Sicht hat sich aber als wenig zukunftsfähig herausgestellt, muss deshalb inhaltlich und flächenmäßig erweitert werden und nicht erst, wenn eine zu beengte Planung fertig ist. Außerdem besteht mindestens mittelfristig Bedarf an Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen und an Sportanlagen, die den Anforderungen der ansässigen Sportvereine angepasst sind. Dies ist unabhängig vom Zeitraum der Realisierung bereits jetzt zu planen, zumal gerade an der Änderung des Flächennutzungsplans gearbeitet wird.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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