Beschlussvorlage - VO/BV/20-053/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1. Der Beschluss zur Vorbereitung der Erweiterungsmaßnahmen für die Kita- und Schulstandorte (VO/BV/20-0729/2016) Grundschule Lichtenhagen, Dorfstraße 40, 18107 Lichtenhagen (Bauantrag) wird aufgehoben.

 

2. Von der durch die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beantragte Baugenehmigung vom 18.12.2019 wird kein Gebrauch gemacht.

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Planung des neuen Schulstandortes liegen derzeit zwei divergierende Beschlüsse zur Bebauung und Erweiterung des Schulstandortes der Grundschule Lichtenhagen vor. Zudem existiert eine Baugenehmigung, die eine Bebauung mit einem Gebäudekörper am alten Schulstandort Dorfstraße 40, 18107 Lichtenhagen beinhaltet, der insgesamt acht Klassenräume ohne konzeptionelle Würdigung des Lernumfeldes und der jetzigen gesetzlichen Grundlagen zum Betrieb der Grundschule Lichtenhagen beinhaltet.

 

Um hier Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, soll dieser Beschluss durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden.

 

Die Gemeinde konzentriert sich derzeit mit aller Kraft auf die Schaffung eines neuen Kita-und Schulstandortes im Rahmen des Projektes Bildungs-und Kulturcampus am nördlichen Ortsausgang des Gemeindeteils Lichtenhagen.

 

In der Vergangenheit wurde durch die Gemeindevertretung eine Erweiterung des alten Schulstandortes in der Dorfstraße 40, 18107 Lichtenhagen präferiert. Hierzu wurde eine Baugenehmigung beantragt, die im Dezember 2019 auch durch den Landkreis Rostock erteilt worden ist. Der Bürgermeister der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat die Baugenehmigung im August 2022 verlängern lassen.

 

Auch wenn dies gegebenenfalls allein aus rechtlichen Gründen geschehen ist, soll der beantragte Beschluss dahingehend wirken, dass die alte Planung insgesamt aufgehoben wird, da die Baugenehmigung in keiner Weise der notwendigen Ausstattung der Grundschule Lichtenhagen und einem damit verbundenen Lernkonzept gerecht wird.

Selbst wenn von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht werden sollte, wäre eine umfangreiche Abänderung der Baugenehmigung notwendig, um die mittlerweile gesetzlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb der Grundschule Lichtenhagen am alten Schulstandort zu erfüllen. Dies käme einem Neuantrag gleich.

 

Die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schule, das Lernkonzept und das zukünftige Lernen in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen soll im Rahmen des Bildungs-und Kulturcampus geschehen.

Aus diesem Grund hat die Baugenehmigung keine Verwendung für das weitere Vorhaben der Gemeinde und soll aus Gründen der Transparenz und Rechtsklarheit keine Wirkung mehr entfalten.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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