Beschlussvorlage - VO/BV/70-020/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ der Gemeinde Lambrechtshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 11 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 gebilligt. (Anlage 3)
  4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ der Gemeinde Lambrechtshagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 10.06.2021 den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 28 „Südliche Bauernreihe“ beschlossen.

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt.

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

Der Bebauungsplan Nr. 28 ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Da die Gemeinde Lambrechtshagen über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist die Satzung nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung in das Internet einzustellen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 nach erfolgter Beratung den Abwägungs- und Satzungsbeschluss empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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